Amtsmissbrauch: Verwarnung für Lausanner Polizist reicht nicht
BGer – Eine blosse Verwarnung reicht nicht als arbeitsrechtliche Sanktion gegen einen Lausanner Polizisten, der einen Afrikaner aus Schikane mitten in der Nacht am Stadtrand ausgesetzt hat. Das Bundesgericht hat der Stadt Lausanne teilweise Recht gegeben. (Urteil 8C_141/2011)
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