Fahrende dürfen beim IV-Entscheid nicht diskriminiert werden
BGer – Fahrende müssen sich beim Entscheid über eine IV-Rente nicht an den Arbeitsmöglichkeiten für Sesshafte messen lassen. Laut Bundesgericht ist zu berücksichtigen, dass ihnen beim Herumreisen nicht die gleiche Vielfalt an Erwerbstätigkeiten offen steht. (BGE 9C_540/2011)
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