Meldepflicht für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA müssen über die notwendigen Berufsqualifikationen verfügen, wenn sie in einem in der Schweiz reglementierten Beruf tätig werden wollen. Um dies sicherzustellen, ist ein neues Meldeverfahren mit kurzen Fristen vorgesehen. Es gilt insbesondere für Dienstleistungen, die die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit tangieren. Der Bundesrat hat am 4. April 2012 die entsprechende Botschaft zur Aktualisierung von Anhang III des Freizügigkeitsabkommens Schweiz – EU an das Parlament überwiesen.
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