Bewilligung für Neubau an Hohlstrasse zu Recht verwehrt
BGer – Die Stadt Zürich hat der Alpiq InTec AG die Baubewilligung für ihr Neubauprojekt an der Hohlstrasse zu Recht verwehrt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Firma abgewiesen. (Urteil 1C_353/2011)
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