Jusletter

WEKO verlängert vorsorgliche Massnahmen in der Uhrenindustrie

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO verlängert vorsorgliche Massnahmen in der Uhrenindustrie, in: Jusletter 21. Mai 2012
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 7. Mai 2012 beschlossen, die vorsorglichen Massnahmen betreffend Belieferung von mechanischen Uhrwerken und Uhrwerks-Komponenten durch Swatch Group um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll den Unternehmen der Uhrenindustrie ermöglichen, das nächste Geschäftsjahr frühzeitig planen zu können. Dieser Schritt war nötig, da die Bestellfristen für Uhrwerke in der Regel mehrere Monate betragen, die letzten Sommer gegen Swatch Group eröffnete Untersuchung aber nicht bis Mitte 2012 abgeschlossen werden kann.

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