Ausbau Suvretta House: Beschwerde erhält aufschiebende Wirkung
BGer – Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung des Nobelhotels Suvretta House in St. Moritz darf zumindest vorerst noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Planungsänderung und die Rodungsbewilligung die aufschiebende Wirkung erteilt. (Verfügung im Verfahren 1C_164/2012)
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