Désaveu d’une censure du Mouvement suisse contre l’islamisation
BGer – Die Stadt Freiburg hat die Meinungs- und Informationsfreiheit der Schweizerischen Bewegung gegen die Islamisierung (SBGI) verletzt. Das Bundesgericht bestätigt die Berufung des Vorstandes, der das Verbot eines Informationsstandes in Zähringen in Frage gestellt hatte. (Urteil 1C_9/2012) (sk)
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