Änderung Energiegesetz per 1. Juli 2012
Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung am 23. Dezember 2011 beschlossene Änderung des Energiegesetzes (Artikel 8) per 1. Juli 2012 in Kraft. Der Bundesrat kann damit Energieverbrauchsvorschriften für Anlagen, Geräte und Fahrzeuge direkt erlassen und muss nicht wie bisher erst die Wirkung freiwilliger Massnahmen der Wirtschaft abwarten.
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