Jusletter

WEKO sanktioniert BMW AG wegen Behinderung von Importen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO sanktioniert BMW AG wegen Behinderung von Importen, in: Jusletter 4. Juni 2012
Die Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegt der BMW AG (München) eine Sanktion von 156 Millionen Franken wegen Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. Die BMW AG schottete den Schweizer Markt ab, indem sie den zugelassenen Händlern im EWR untersagte, Neuwagen der Marken BMW und MINI an Kunden in der Schweiz zu verkaufen. Die BMW AG muss ihre Händlerverträge im EWR anpassen und die Exportverbotsklausel aufheben. Sie hat die zugelassenen Händler im EWR über diese Änderung zu informieren.

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