Vereinfachungen beim Ausstellen von Ursprungsnachweisen
Der Bundesrat hat am 23. Mai 2012 die totalrevidierte Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen verabschiedet. Sie sieht neu Bestimmungen zum Status eines ermächtigten Ausführers vor. So profitiert dieser von Vereinfachungen bei der Ausfuhr von Waren, indem er Ursprungsnachweise selbst ausstellen kann und diese nicht unterzeichnen muss.
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