Polizei darf ausländische Verkehrssünder direkt büssen
BGer – Der Polizei ist es erlaubt, von ausländischen Verkehrssündern direkt ein Bussendepot zu verlangen. Laut Bundesgericht sind die Gesetzeshüter nicht verpflichtet, jeweils vorgängig die Ermächtigung der Staatsanwaltschaft einzuholen. (BGE 1B_698/2011)
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