Gesetz zu Risikoaktivitäten tritt 2014 in Kraft
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2014 statt wie ursprünglich geplant 2013 in Kraft treten. Damit wird dem Überarbeitungsaufwand und den Bedürfnissen der Kantone Rechnung getragen.
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