Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2012 ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht («Basel III») einzuhalten. Zusätzlich müssen Grossbanken, deren Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft erheblich schädigen würde, künftig ergänzende Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Risikoverteilung einhalten sowie der Aufsichtsbehörde eine wirksame Notfallplanung vorlegen.
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