Jusletter

RK-S: Wiedergutmachung nur bei bedingten Strafen bis zu einem Jahr

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Jurius, RK-S: Wiedergutmachung nur bei bedingten Strafen bis zu einem Jahr, in: Jusletter 25. Juni 2012
Der Wiedergutmachungsartikel im Schweizer Strafgesetz soll eingeschränkt werden. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist damit einverstanden, dass von dem Artikel nur profitieren soll, wem eine bedingte Strafe von höchstens einem Jahr droht.

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