Zürcher Oberlandautobahn: Beschwerden gutgeheissen
BGer – Der Kanton Zürich muss das Projekt zur Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn überarbeiten. Laut Bundesgericht ist das Vorhaben mit dem Schutz von Moorlandschaften unvereinbar. Zudem fehlt ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). (BGE 1C_71/2011)
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