Urteil gegen Walliser Ex-Pensionskassenchef weitgehend bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat das Verdikt gegen den Ex-Präsidenten der Walliser Lehrerpensionskasse in den wesentlichen Punkten bestätigt. Das Kantonsgericht hatte ihn 2011 wegen Veruntreuung, Betrugs und weiterer Delikte zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. (Urteil 6B_472/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare