Jusletter

Geldwäschereibekämpfung: Stärkung der Möglichkeiten der Meldestelle

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Geldwäschereibekämpfung: Stärkung der Möglichkeiten der Meldestelle, in: Jusletter 2. Juli 2012
Der Bundesrat will die Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen können. Zudem soll die MROS mit diesen Partnern selbständig Verträge über die technische Zusammenarbeit abschliessen können, und ihre Kompetenzen gegenüber Finanzintermediären sollen ausgebaut werden. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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