Mehr Klarheit beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen
Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche völkerrechtlichen Verträge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er schlägt vor, seine Abschlusskompetenzen massvoll einzuschränken. Die Kompetenzen des Parlaments werden damit erweitert. Zudem ist der Bundesrat bereit, auf die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge zu verzichten, falls die zuständigen Kommissionen diese mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die Botschaft zu den erforderlichen Gesetzesänderungen hat er am 4. Juli 2012 verabschiedet.
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