FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung. Die FINMA ist seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über bestimmte, dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren allerdings nur rudimentär, erteilt der FINMA aber die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften. Von dieser Kompetenz macht die FINMA vorliegend Gebrauch. Die Anhörung endet am 22. August 2012.
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