WEKO: Kartellgesetzverstoss bei Tarifempfehlungen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass die Anwendung von Tarifempfehlungen für Verwaltungskosten bei der Immobilienverwaltung in Neuenburg gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Sektion Neuenburg des Immobilienhändlerverbands «Union suisse des professionnels de l‘immobilier» (USPI-Neuchâtel) hat sich bereiterklärt, seine Tarifempfehlungen zurückzuziehen. In ihrer Entscheidung vom 2. Juli 2012 hat die WEKO diesem Umstand Rechnung getragen und eine entsprechend reduzierte Sanktion ausgesprochen.
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