Bülach verliert Streit um Umzonung im Erachfeld
BGer – Die Gemeinde Bülach wird den Sport- und Erholungspark Erachfeld zumindest vorerst nicht realisieren können. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach die von der Gemeinde vorgenommene Umzonung unzulässig gewesen ist. (Urteil 1C_491/2011)
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