moneyhouse.ch muss «Personensuche» vorläufig einstellen
Das Internet-Portal moneyhouse.ch muss den Dienst «Personensuche» vorläufig einstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 20. Juli 2012 auf Antrag des Datenschutzbeauftragten verfügt. Die Daten wurden ohne Einwilligung der Betroffenen zugänglich gemacht.
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