Taggeldversicherung: Klausel in Helsana-AGB ungültig
BGer – Die Helsana hat einem Zahnarzt zu Unrecht die Taggelder halbiert, nachdem er wegen einer Depression arbeitsunfähig geworden war. Laut Bundesgericht ist die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ungewöhnlich und damit ungültig. (BGE 4A_24/2012)
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