Volle TV-Gebühren trotz übermässiger Werbung
BVGer – Auch wer sich über zu viel Werbung im Fernsehen ärgert, muss die vollen Empfangsgebühren zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Billag-Kunden zwar abgewiesen, seinem Ansinnen aber ein gewisses Verständnis entgegen gebracht. (Urteil A-1661/2012)
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