Ex-Skinhead darf nicht in die RS
BVGer – Einem früheren Skinhead bleibt der Militärdienst verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einschätzung der Fachstelle für Personensicherheitsprüfung (PSP) bestätigt, dass er wegen seiner Kontakte zur rechtsextremen Szene ein Sicherheitsrisiko darstellt. (Urteil A-518/2012)
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