Produktpiraterie und internationales Kaufrecht
Eine Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 4A_591/2011 vom 17. April 2012
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichts zur Haftung des Verkäufers für die Schutzrechtsfreiheit der Kaufsache fällt in eine Zeit der weltweit wachsenden Bedeutung von Produktpiraterie. Die Autoren nehmen diese im Rahmen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) ergangene Entscheidung zum Anlass, die Art. 42 CISG zugrundeliegenden Wertungen aufzuarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hintergrund von Art. 42 CISG
- III. Voraussetzungen der Haftung nach Art. 42 CISG
- 1. Rechte Dritter auf Grund geistigen Eigentums
- 2. Ansprüche Dritter
- 3. Offensichtlich unbegründete Ansprüche Dritter?
- IV. Beitrag des Bundesgerichts
- 1. Anspruch
- 2. Bezug zur Kaufsache
- 3. Beweislast
- V. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare