Kollektive Kapitalanlagen: Nationalrat beschliesst Abstriche beim KAG
Bei Fondsinvestitionen geniessen Anleger in der Schweiz auch weiterhin nicht gleichwertigen Schutz wie Anleger in der EU. Der Nationalrat beschloss am 12. September 2012 als Zweitrat zahlreiche Abstriche am Kollektivanlagengesetz (KAG). Die Schweiz steht bei der Regulierung kollektiver Kapitalanlagen und Vermögensverwalter unter Zugzwang: Nachdem die EU als Lehre aus der Finanzkrise und Skandalen wie dem Maddoff-Schneeballsystem in den USA griffigere Regeln erliess, um Anleger zu schützen, muss auch die Schweiz bis Mitte 2013 nachziehen.
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