Bedingte Strafe für drei Mitglieder der Hells Angels
BStGer – Das vor fast zehn Jahren lancierte Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen die Hells Angels hat am 18. September 2012 zu drei bedingten Strafen geführt. Der Ex-Präsident der Zürcher Hells Angels wurde vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Urteil SK.2010.31)
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