Jusletter

Gemeinsames Sorgerecht soll auch für bereits Geschiedene gelten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Gemeinsames Sorgerecht soll auch für bereits Geschiedene gelten, in: Jusletter 1. Oktober 2012
Väter oder Mütter, die bei der Scheidung auf das Sorgerecht für ihre Kinder verzichten mussten, sollen dies bald ändern können. Der Nationalrat hat am 26. September 2012 beschlossen, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch rückwirkend der Normalfall sein soll.

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