Un veuf perd son procès contre une assurance privée
BGer – Nach dem Tod seiner Frau, die im Krankenhaus von Lausanne behandelt wurde, klagte der Witwer gegen eine private Krankenversicherung auf die Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von 45’000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte nun aber den Einspruch der Versicherung gegen die Übernahme der Kosten. (BGE 4A_228/2012) (sk)
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