Ausschaffungsinitiative der SVP nicht direkt anwendbar
BGer – Die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer ist nicht direkt anwendbar. Das Parlament muss zuerst über die Umsetzung der Initiative befinden. Dies hat das Bundesgericht am 12. Oktober 2012 entschieden und einen Rekurs eines Mazedoniers gutgeheissen. Zwei weitere Rekurse wurden hingegen abgelehnt. (Öffentliche Beratung in den Verfahren 2C_162/2012, 2C_828/2011 und 2C_926/2011)
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