Verwarnung wegen Verletzung des Rauchverbots wirksam
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Basler Wirtin abgewiesen, die sich gegen eine Verwarnung wegen Verletzung des Rauchverbots gewehrt hatte. Die Frau hatte sich darauf berufen, dass zu jener Zeit in Lokalen, die dem Verein «Fümoar» angehörten, das Verbot nicht durchgesetzt worden sei. (Urteil 2C_345/2012)
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