Bundesrat setzt erste Bestimmungen der Bahnreform in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die Inhalte des zweiten Teilschritts der Bahnreform 2 («Bahnreform 2.2») gestaffelt in Kraft zu setzen. Per 1. Dezember 2012 treten zunächst verschiedene Bestimmungen in Kraft, welche primär das Schwarzfahren erschweren sollen. Der Hauptteil der Reformvorlage, der insbesondere neue Bestimmungen zur Interoperabilität und zur Sicherheit sowie zum Wettbewerb im regionalen Personenverkehr umfasst, soll Mitte 2013 in Kraft treten. Die Alkoholgrenzwerte auf Gewässern sollen ab Anfang 2014 verbindlich sein.
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