Jusletter

Zur geplanten Änderung des Sanktionenrechts im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Botschaft vom 4. April 2012, BBl 2012 4721)

  • Autor/Autorin: Franz Riklin
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Franz Riklin, Zur geplanten Änderung des Sanktionenrechts im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Botschaft vom 4. April 2012, BBl 2012 4721), in: Jusletter 5. November 2012
2007 trat ein neues Sanktionenrecht in Kraft. Nun soll vieles unter politischem Druck und zum Teil mit empirisch unbelegten Behauptungen rückgängig gemacht werden. Vorgesehen sind u.a. die grosszügige Wiederzulassung kurzer Freiheitsstrafen, der Wegfall bedingter Geldstrafen und die Degradierung der Sanktion der gemeinnützigen Arbeit zur blossen Vollzugsform, namentlich für Freiheitsstrafen. Für diese soll auch der Vollzug mittels Electronic Monitoring möglich werden. Präventiv brächte all dies keine Verbesserung. Auch träten rechtsstaatliche Probleme auf oder würden verschärft, ganz abgesehen vom beträchtlichen administrativen und finanziellen Mehraufwand im Vergleich zu heute. Es gäbe sinnvollere Investitionen im Bereich der inneren Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Vorgeschichte
  • II. Rechtslage de lege lata
  • III. Wesentlicher Inhalt der neuen Botschaft
  • IV. Kritische Würdigung
  • a) Zur präventiven Wirkung bedingter statt unbedingter Geldstrafen und von kurzen Freiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit
  • b) Zu den rechtsstaatlichen Problemen
  • c) Zur «Wundertüten – Eigenschaft» der Vorlage
  • d) Zu den mutmasslichen finanziellen, administrativen und sozialen Folgen des geplanten neuen Sanktionensystems
  • e) Zu sinnvolleren Investitionen im Bereich der inneren Sicherheit

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