Höhere Freigrenze bei Besteuerung von Lotteriegewinnen ab 2013
Lotteriegewinne bis 1'000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei. Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2012 die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf diese Termine hin beschlossen.
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