Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen
Der Bundesrat will die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre erhöhen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren oft komplex sind und Zeit erfordern. Er hat dazu am 7. November 2012 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben mehrheitlich begrüsst.
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