Versicherungskonkursverordnung tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. Januar 2013 die Versicherungskonkursverordnung-FINMA in Kraft. Die neue Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und enthält Ausführungsbestimmungen zum Konkursverfahren bei Versicherungsunternehmen. Sie macht die Handlungsoptionen und Verfahrensschritte der FINMA bei der Konkursabwicklung transparent.
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