Haftstrafe für Arzt wegen Tötung der Ex-Frau
BGer – Das Bundesgericht hat die Haftstrafe von 14 Jahren für einen Arzt bestätigt, der seine Ex-Frau getötet hatte. Es wies sowohl den Rekurs des Neuenburger Staatsanwalts ab, der auf Mord plädierte, als auch jenen des Verurteilten, der Totschlag im Affekt geltend machte. (Urteil 6B_23/2012)
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