Jusletter

HIV-Test und Informed Consent: Sicht des Bundesamtes für Gesundheit

Beitrag des BAG zur Tagung vom 3. September 2012

  • Autor/Autorin: Roger Staub
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, AIDS. Kampf gegen Epidemien
  • Zitiervorschlag: Roger Staub, HIV-Test und Informed Consent: Sicht des Bundesamtes für Gesundheit, in: Jusletter 26. November 2012
Das BAG stellt die Notwendigkeit des Informed Consent vor der Durchführung eines HIV-Tests nicht in Frage. Es gibt aber verschiedene medizinische Situationen, die nach einer routinemässigen Durchführung des HIV-Tests verlangen. Um die ärztliche Praxis und die rechtlichen Anforderungen einander anzunähern, macht das BAG einen Vorschlag für die Abklärung von fiebrigen Zuständen, welche auf einen viralen Infekt hindeuten: Damit die Interessen der Öffentlichen Gesundheit in dieser Situation gewahrt werden können, soll eine einfache Information über die durchzuführenden diagnostischen Tests (inkl. HIV-Test) unter Verweis auf die Richtlinie des BAG für diese Situation genügen. Die Richtlinie stützt sich auf das geltende Epidemiengesetz.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Eine HIV-Infektion ist keine Privatsache
  • II. Die Rolle des HIV-Tests im Nationalen Programm HIV und andere STI 2011–2017
  • III. Das Problem der verpassten Primoinfektionen
  • IV. Provider Induced Counselling and Testing
  • V. Routinemässige Testung auf HIV
  • VI. Ein Ausweg aus dem Spannungsfeld Diagnoseauftrag und Öffentliche Gesundheit?
  • VII. Was bleibt zu tun?
  • VIII. Fazit

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