Keine Urheberrechtsgebühren für Ferienhausbesitzer und Hotels
BGer – Für die Radio- und Fernsehnutzung in Ferienhäusern, Hotel- und Spitalzimmern müssen keine Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Die Verwertungs-Gesellschaften hatten vor Bundesgericht keinen Erfolg. Nun müssen sie zu Unrecht erhaltene Gebühren zurückzahlen. (Urteil 2C_580/2012)
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