Anpassungen der FlaM treten auf Anfang 2013 in Kraft
Der Bundesrat hat am 21. November 2012 beschlossen, die vom Parlament in der Sommersession 2012 verabschiedete Anpassung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mehrheitlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verbessern die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie die Sanktionierung von Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit werden Lücken in der Gesetzgebung zu den FlaM geschlossen und deren Vollzug effizienter gestaltet.
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