Revidierte Gebührenverordnung der FINMA verabschiedet
Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die revidierte Verordnung über die Abgaben und Gebühren der Finanzmarktaufsicht (FINMA-GebV) verabschiedet. Mit dieser Anpassung wird einerseits der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Rechnung getragen, anderseits werden in der Praxis festgestellte Mängel bei der Gebührenbemessung korrigiert. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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