Pflicht zur Prüfung von Erdverlegung bejaht
BGer – Das Bundesamt für Energie (BFE) muss beim geplanten Um- und Neubau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg im Kanton Bern für weite Streckenteile Varianten zur Erdverlegung prüfen. Betroffen sind laut Bundesgericht sämtliche landschaftlich geschützten Gebiete. (Urteil 1C_129/2012)
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