Retrozessionen: Nochmals zur Verjährungsfrage
Der Beitrag nimmt im Sinne einer «Replik» Bezug auf zwei Artikel, die in Jusletter vom 19. November 2012 erschienen sind und ganz (Mathys/Roberto) bzw. teilweise (Nobel) die Frage der Verjährung von Bestandespflegekommissionen erörtern. In Weiterführung dieser Diskussion wird vorliegend die Auffassung vertreten, dass der zugehörige Ablieferungsanspruch der Regelverjährung unterliegt (Art. 127 OR) und die Verjährungsfrist (erst) ab Beendigung des Mandats zu laufen beginnt. Ausserdem werden Aspekte der Geltendmachung der Verjährungseinrede und des Rechtsmissbrauchs in die Betrachtung miteinbezogen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Anlass und Ausrichtung des vorliegenden Beitrags
- II. Verjährung von Retrozessionen (insb. Bestandespflegekommissionen)
- 1. Länge der Verjährungsfrist
- 2. Beginn des Fristenlaufs
- 3. Geltendmachung der Verjährungseinrede
- 4. Einwendung des Rechtsmissbrauchs
- III. Schluss
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare