Jusletter

Die Zweitwohnungsverordnung

  • Autor/Autorin: Bernhard Waldmann
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Übriges Verfassungsrecht
  • Zitiervorschlag: Bernhard Waldmann, Die Zweitwohnungsverordnung, in: Jusletter 10. Dezember 2012
Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative enthält in erster Linie einen Gesetzgebungsauftrag mit einem vorgegebenen Regelungsprogramm, das im Kern aus einer Plafonierung des Zweitwohnungsanteils bei 20% besteht. Dazu kommt ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot für Zweitwohnungen. Mit der am 22. August 2012 erlassenen Zweitwohnungsverordnung hat der Bundesrat Geltungsbereich und Umfang dieses Verbots konkretisiert. Obwohl sich in dieser Regelung kein einheitliches Konzept zur inhaltlichen Tragweite dieses Verbots erkennen lässt, ist die Verordnung zum allergrössten Teil verfassungskonform.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Verfassungsgrundlage
  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung
  • III. Inhalt
  • 1. Allgemeines
  • 2. Geltungsbereich des vorsorglichen Baubewilligungsverbots
  • a. In örtlicher Hinsicht
  • b. In sachlicher Hinsicht
  • c. In zeitlicher Hinsicht
  • 3. Umfang des vorsorglichen Baubewilligungsverbots
  • a. Bestehende Wohnungen und Hotelbetriebe (Art. 3 ZwVO)
  • aa. Bestehende Wohnungen
  • bb. Bestehende Hotelbetriebe
  • b. Neue Wohnungen (Art. 4 ZwVO)
  • c. Sonderfälle
  • aa. Zweitwohnungen in landschaftsprägenden Bauten (Art. 5 ZwVO)
  • bb. Baubewilligungen gestützt auf projektbezogene Sondernutzungspläne (Art. 8 Abs. 1 ZwVO)
  • IV. Würdigung

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