Kopfsprung in trübes Wasser ist Wagnis
BGer – Wer aus der Höhe kopfvoran in trübes und unbekannt tiefes Wasser springt, geht laut Bundesgericht rechtlich ein Wagnis ein. Ein junger Zürcher, der eine Tetraplegie erlitten hatte, muss die Halbierung der Leistungen seiner Unfallversicherung hinnehmen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 8C_274/2012)
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