Urteil gegen Amok-Fahrer vom 1. Mai bestätigt
BGer – Die siebenjährige Freiheitsstrafe gegen den Autolenker, der am 1. Mai 2008 in Zürich mit seinem Wagen in einer Menschenmenge drei Personen umgefahren hat, ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde und diejenige der Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_260/2012, 6B_496/2011 und 6B_425/2012)
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