Jusletter

Journalisten müssen für Einsicht in amtliche Dokumente zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Journalisten müssen für Einsicht in amtliche Dokumente zahlen, in: Jusletter 10. Dezember 2012
BVGer – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts dürfen auch Medienschaffende für die Einsicht in amtliche Dokumente zur Kasse gebeten werden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Journalisten der Konsumentenzeitschrift K-Tipp ab. (Urteil A-1200/2012)

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