Journalisten müssen für Einsicht in amtliche Dokumente zahlen
BVGer – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts dürfen auch Medienschaffende für die Einsicht in amtliche Dokumente zur Kasse gebeten werden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Journalisten der Konsumentenzeitschrift K-Tipp ab. (Urteil A-1200/2012)
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