FINMA erteilt Bankbewilligung mit Bedingungen
Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat entschieden, der PostFinance AG die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und als Effektenhändlerin zu erteilen. Die Gesellschaft hat aber vor Inkrafttreten der Bewilligung den Nachweis zu erbringen, dass eine Reihe von organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen erfüllt sind.
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