Bewilligungsentzug für Psychiaterin bestätigt
BGer – Eine Psychiaterin aus dem Kanton Bern darf wegen beruflicher Verfehlungen definitiv nicht mehr praktizieren. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der seit 1996 in Biel tätigen Frau abgewiesen. (Urteil 2C_389/2012)
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